Sozialversicherung und Gesundheitsversorgung
Auf einen Blick
Als Universitätsmitarbeiter*innen werden Sie automatisch ab Ihrem ersten Arbeitstag in der gesetzlichen Versicherung versichert – Ihre Arbeitgeberin meldet Sie an, und die Beiträge werden von Ihrem Gehalt abgezogen. Sie müssen sich nicht selbst anmelden.
Die Universitätsmitarbeiter*innen sind bei der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) versichert. Ihre E-Card erhalten Sie kurz nach der Anmeldung per Post und dient Ihnen als Zugang zum Gesundheitssystem.
Kurzinfo
- Allgemeine Versicherung: Die meisten in Österreich lebenden Personen sind über ihre Beschäftigung in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Familienangehörige können oft mitversichert werden.
- Dezentralisiertes System: Jedes Bundesland verwaltet selbst die öffentlichen Gesundheitsdienste. Wien verfügt über ein umfangreiches Netz an öffentlichen Krankenhäusern und Versorgungseinrichtungen.
- Erste Anlaufstelle: Hausärzt*innen (Allgemeinmediziner*innen) und Kassenärzt*innen bieten über die e-card eine von Ihrer Versicherung abgedeckte Versorgung an.
- Notrufnummern in Wien
Sozialversicherung
Mitarbeiter*innen der Universität Wien
Sie sind bei der BVAEB versichert. Ihre Arbeitgeberin meldet Sie ab Ihrem ersten Arbeitstag an und die Beiträge werden automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen.
Die BVAEB bietet ein umfassendes Komplettpaket, das Folgendes umfasst:
- Krankenversicherung: medizinische Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte
- Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Pensionsversicherung: langfristige Absicherung für den Ruhestand
Nützliche Tools
Sozialversicherungsnummer
Die österreichische Sozialversicherungsnummer (SVNR), ist ein 10-stelliger Identifikationscode, der jeder Person zugewiesen wird, die im österreichischen Sozial-, Kranken- und Pensionssystem versichert ist. Sie wird in erster Linie für Besuche bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin, die Verwaltung von Pensionen, die Steuererklärung und die Überprüfung des Beschäftigungsstatus verwendet.
e-card
Ihre e-card ist Ihr Schlüssel zum Gesundheitssystem. Sie müssen sie zu jedem Besuch bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin mitbringen. Sie enthält Ihr Foto und Ihre Sozialversicherungsnummer und dient als digitaler Nachweis Ihres Versicherungsstatus. Die Rückseite der Karte fungiert zudem als Ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für Reisen innerhalb der EU und des EWR.
Wenn Sie neu in Österreich sind und noch keinen österreichischen Ausweis oder Führerschein haben, liegt dem System kein Foto von Ihnen vor, sodass die e-card nicht automatisch ausgestellt werden kann. Sie müssen persönlich bei einer Registrierungsstelle vorstellig werden. Ihre e-card wird Ihnen innerhalb weniger Wochen nach dem Termin per Post zugeschickt.
Wie fügen Sie Ihr Foto zur e-card hinzu? Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: e-card.
MyBVAEB-App und -Portal
Die BVAEB bietet ein digitales BVAEB-Portal und App an, die zur Benutzung zur Verfügung stehen und Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Daten der Versicherung und Ihre Leistungsdetails einzusehen sowie bestimmte Rechnungen für die Rückerstattung einzureichen.
Gesundheitssystem
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Hausärzt*innen
Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin ist Ihre erste Anlaufstelle für Vorsorgeuntersuchungen, Überweisungen, Krankschreibungen und Routineuntersuchungen wie Blutuntersuchungen und EKGs. In der Regel ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
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Fachärzt*innen
Sie können direkt bei Fachärzt*innen einen Termin vereinbaren. Kassenärzt*innen haben Verträge mit den Krankenkassen: Für Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, ist keine Vorauszahlung erforderlich. Wahlärzt*innen stellen Ihnen die Rechnung direkt aus; Sie können die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Erstattung einreichen (siehe BVAEB).
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Krankenhäuser
Öffentliche Krankenhäuser bieten stationäre und ambulante Leistungen an. Eine Zusatzversicherung wird empfohlen, wenn Sie sich in einer Privatstation behandeln lassen oder eine Wahlärztin bzw. einen Wahlarzt in Anspruch nehmen möchten.
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Apotheken
Für Medikamente und Rezepte. Bei der Einlösung von Rezepten ist Ihre e-card vorzulegen; in der Regel fällt eine geringe Zuzahlung (Rezeptgebühr) an. Apotheken sind Montag bis Samstag zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet. Der Nacht- und Wochenenddienst wird stadtweit im Wechsel gewährleistet.
Kosten und Selbstbehalte (Richtwerte)
- BVAEB-Mitglieder zahlen für bestimmte medizinische Leistungen einen Selbstbehalt von 20 %. Dieser wird als Behandlungsbeitrag bezeichnet. Ausnahmen davon, z. B. bei Krankenhausaufenthalten oder Notfällen, sind gemäß den Bestimmungen der BVAEB möglich.
- Hausarzt- und Facharztbesuche: werden übernommen, wenn Sie mit Ihrer e-card eine*n Vertragsarzt oder Vertragsärztin aufsuchen
- Medikamente: Zahlung pro verschriebenem Artikel (Rezeptgebühr). Befreiungen sind je nach Einkommen oder bei chronischen Erkrankungen möglich; erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung
- Krankenhausaufenthalte (öffentlich): täglicher Kostenbeitrag für bis zu 28 Tage pro Jahr
- Privatärzt*innen: Sie zahlen im Voraus und reichen die Honorarnote bei Ihrer Versicherung zur teilweisen Rückerstattung ein (der Betrag richtet sich nach den geltenden Tarifen)
Checkliste: Sozialversicherung
- Versicherungsstatus prüfen: Vergewissern Sie sich, dass Sie über Ihre Arbeitgeberin oder aufgrund Ihres Aufenthaltsstatus bei der BVAEB versichert sind.
- Sozialversicherungsnummer erhalten: Sie erhalten eine Sozialversicherungsnummer (10-stellig). Die letzten sechs Ziffern entsprechen Ihrem Geburtsdatum.
- e-card erhalten: Ihre e-card wird Ihnen per Post zugestellt. Wenn Sie neu in Österreich sind, ist möglicherweise noch kein Foto von Ihnen im System hinterlegt, sodass die Karte nicht automatisch ausgestellt werden kann. Falls kein Foto vorhanden ist, vereinbaren Sie einen Termin bei einer Registrierungsstelle.
- Digitale Services nutzen: Nutzen Sie MyBVAEB-App oder das BVAEB-Portal für Ihre Versicherungsangelegenheiten
- Ärzt*innen finden: Suchen Sie Ärzt*innen auf Praxisplan.at und filtern Sie nach BVAEB
- Mitversicherung von Angehörigen: Melden Sie gegebenenfalls Familienangehörige für die Mitversicherung an.
- Rezepte in der Apotheke: Legen Sie beim Einlösen von Rezepten Ihre e-card vor. Pro verschriebenem Medikament fällt in der Regel eine geringe Zuzahlung (Rezeptgebühr) an.
- Rechnungen von Wahl- oder Privatärzt*innen: Bewahren Sie alle Rechnungen auf und reichen Sie diese bei Ihrer Versicherung zur möglichen Teilrückerstattung ein.
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Einreise
- Dokumente und Termine vor und nach der Einreise
- Erforderliche Anmeldungen und Einreiseregelungen
- Verlinkungen zu offiziellen Behörden
Uni Wien -
Leben in Österreich
- Gesundheitswesen
- Wohnen
- Familie
- Verkehr und Mobilität
- Sprache
Uni Wien -
Arbeiten @ UniVie
- Willkommensveranstaltungen und Vernetzung
- Services @ UniVie
- Grundlagen der Beschäftigung
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