Familienangehörige
Auf einen Blick
Falls Familienangehörige Sie nach Wien begleiten, müssen sie möglicherweise ebenfalls einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltskarte beantragen. Was sie dafür benötigen, hängt von zwei Faktoren ab: ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem eigenen Aufenthaltsstatus.
A: Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern und Schweizer Staatsangehörigen, die Drittstaatsangehörige sind
Familienangehörige, bei denen die Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz nicht besteht, müssen eine Aufenthaltskarte beantragen, die fünf Jahre gültig ist. Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt können sie eine unbefristete Aufenthaltskarte beantragen.
Als Familienangehörige gelten folgende Personen:
- Ehepartner*innen, (eingetragene) Lebenspartner*innen;
- direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) bis zum Alter von 21 Jahren oder darüber hinaus, sofern sie noch finanziell abhängig sind;
- Eltern und Großeltern, sofern sie von Ihnen finanziell abhängig sind.
Wo und wann ist der Antrag zu stellen:
- In Wien bei der MA 35.
- Wann ist der Antrag zu stellen: innerhalb von vier Monaten nach der Einreise nach Österreich
- Offizielle Website der Regierung: Angehörige von EU-Bürger*innen* und Schweizer Staatsangehörigen, die Drittstaatsangehörige sind.
B: Familienangehörige von Inhaber*innen einer Niederlassungsbewilligung – Forscher
Familienangehörige von Forscher*innen, die über einen Aufenthaltstitel – Forscher verfügen, können eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser offiziellen Website: Niederlassungsbewilligung – Forscher (OeAD).
C: Familienangehörige von Inhaber*innen einer Aufenthaltsbewilligung – Forscher-Mobilität
Familienangehörige von Personen mit einem Aufenthaltstitel: Forscher-Mobilität können einen Aufenthaltstitel: Familiengemeinschaft beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser offiziellen Website: Aufenthaltstitel für Familiengemeinschaft.
D: Familienangehörige von allgemeinem Universitätspersonal
Familienangehörige von nichtwissenschaftlichem Personal (Inhaber*innen einer Rot-Weiß-Rot-Karte oder einer EU-Blue-Card) können eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser offiziellen Website: Familienzusammenführung.
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