Einreise von Drittstaatsangehörigen
Auf einen Blick
Sie benötigen ein Visum und/oder einen Aufenthaltstitel, um in Österreich zu leben und zu arbeiten. Die Art hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts und Ihrer Tätigkeit ab.
Für weitere Informationen werden die folgenden offiziellen Quellen empfohlen:
- OeAD (Österreichische Agentur für Bildung und Internationalisierung) für Forscher*innen und Studierende sowie
- ABA (Austrian Business Agency) für allgemeines (nicht-wissenschaftliches) Universitätspersonal.
Welche Dokumente muss ich vor meiner Abreise nach Österreich vorbereiten?
Die folgenden Dokumente werden in der Regel für Anträge für Visa oder Aufenthaltstitel benötigt. Kümmern Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Abreise um die erforderlichen Dokumente, da deren Ausstellung teilweise mehrere Wochen dauern kann. Bitte beachten Sie, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass die zuständigen Behörden möglicherweise zusätzliche Dokumente anfordern.
→ Ausländische Dokumente, die bei österreichischen Behörden eingereicht werden, sind nach den jeweils geltenden Vorschriften zu beglaubigen und anschließend von einer*m allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer*in übersetzen zu lassen. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die spezifischen Anforderungen für Ihre Dokumente: Visa & Dokumentenprüfung für Österreich.
- Gültiger Reisepass (muss für die Dauer Ihres Aufenthalts plus mindestens drei Monate gültig bleiben)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem derzeitigen Wohnsitzland (in Einzelfällen auch aus dem Herkunftsland; nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung und beglaubigt und anschließend übersetzt)
- Heiratsurkunde (falls Ihr*e Ehepartner*in Sie begleitet)
- Geburtsurkunden und Schulzeugnisse Ihrer Kinder (falls Kinder Sie begleiten – Schulzeugnisse helfen bei der Schulplatzvermittlung in Wien)
- Krankenversicherungsdokumente (Sie benötigen eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR, um ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zu erhalten). Auf der offiziellen Website der Behörde finden Sie eine Liste der anerkannten Krankenversicherungsträger. Forscher*innen, die im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung bei einer österreichischen Forschungseinrichtung beschäftigt sind, erfüllen aufgrund der mit diesem Beschäftigungsverhältnis verbundenen gesetzlichen Versicherung die Anforderung.
Aufenthaltstitel nach Aufenthaltsdauer und Tätigkeit
Für eine Tätigkeit in der Forschung (angestellte Doktorand*innen und höher) wird empfohlen, vor der Einreise nach Österreich bei der österreichischen Vertretung in Ihrem Wohnsitzland ein Visum C oder D für eine Erwerbstätigkeit (Arbeitsvisum) zu beantragen (Suche nach österreichischen Vertretungen weltweit), auch wenn grundsätzlich ein Recht auf visumfreie Einreise (PDF) besteht.
Wenn Sie ohne Visum für eine Erwerbstätigkeit nach Österreich einreisen, dürfen Sie erst dann mit der Arbeit beginnen, wenn Ihr Aufenthaltstitel in Österreich ausgestellt wurde. Dieser Vorgang kann mehrere Monate dauern.
Erforderliches Visum und Aufenthaltsgenehmigung je nach Aufenthaltsdauer:
| Aufenthalte von bis zu 90 Tagen | Visum C zu Erwerbszwecken (Beantragung bei der österreichischen Vertretung in Ihrem Wohnsitzland) |
| Aufenthalte von 90 bis 180 Tagen | Visum D zu Erwerbszwecken (Beantragung bei der österreichischen Vertretung in Ihrem Wohnsitzland) |
| Aufenthalte von mehr als 180 Tagen | Vor Ankunft Visum D zu Erwerbszwecken (Beantragung bei der österreichischen Vertretung in Ihrem Wohnsitzland) UND nach Ankunft
|
SCHRITT-FÜR-SCHRITT-ÜBERSICHT Niederlassungsbewilligung – Forscher:
Um als Forscher*in/wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (angestellte Doktorand*innen und höher) an der Universität Wien für mehr als 180 Tage zu arbeiten.
| 1 | Unterlagen vorbereiten Informieren Sie sich beim OeAD (Österreichische Agentur für Bildung und Internationalisierung) über die geltenden Bestimmungen. Sie benötigen eine Bestätigung der geplanten Beschäftigung/Aufnahmevereinbarung von der Universität Wien. Ihr*e Ansprechpartner*in an der Fakultät ist Ihre erste Anlaufstelle. |
| 2 | Vor der Ankunft: Beantragen Sie ein Visum D für eine Erwerbstätigkeit Beantragen Sie dieses bei der österreichischen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland. Dieses Visum ist 180 Tage gültig und ermöglicht es Ihnen, unmittelbar nach der Einreise nach Österreich mit der Arbeit zu beginnen. Bearbeitungszeit: in der Regel vier bis acht Wochen. |
| 3 | Innerhalb von drei Werktagen nach der Ankunft: Melden Sie Ihren Wohnsitz in Österreich an Melden Sie sich und alle mitreisenden Familienangehörigen bei einer Meldeservicestelle an. Es wird ein Meldezettel ausgestellt. |
| 4 | So bald wie möglich nach der Ankunft: Beantragen Sie die Niederlassungsbewilligung für Forscher (bei MA 35). Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der MA 35 in Wien ein. Die Behörde hat acht Wochen Zeit, um zu entscheiden. Siehe auch Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen und Verfahren für mitreisende Familienangehörige. |
| 5 | Nach zwei Jahren: Verlängerung oder Umstieg Verlängern Sie die Niederlassungsbewilligung-Forscher oder beantragen Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus mit uneingeschränktem Zugang zu allen Arbeitgeber*innen in Österreich oder eine Blaue Karte EU. |
Wissenschaftliche Fachkräfte, die bereits über einen Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Land verfügen – jedoch noch nicht über einen österreichischen Aufenthaltstitel –, können in den meisten Ländern kein Arbeitsvisum (Visum C/D für eine Erwerbstätigkeit) bei den österreichischen Vertretungsbehörden beantragen. Sie müssen den Antrag persönlich bei einer der folgenden österreichischen Vertretungen stellen: München, Bratislava oder Ljubljana (Finden Sie die nächstgelegene österreichische Vertretung). Nach Ihrer Ankunft in Wien mit dem Arbeitsvisum (Visum C/D für Erwerbstätigkeit) können Sie Ihre Arbeit aufnehmen und müssen anschließend den entsprechenden Aufenthaltstitel für Österreich beantragen.
- Wenn Sie bereits über einen von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel für Forscher*innen (mit Ausnahme von Irland und Dänemark) verfügen, können Sie an der Universität Wien unter besonderen Mobilitätsregelungen je nach Dauer Ihres Aufenthalts arbeiten.
Nicht alle Doktorand*innen an der Universität Wien haben einen Arbeitsvertrag. Wenn Sie als Doktorand*in eingeschrieben sind (kein Mobilitätsprogramm) und nicht angestellt sind, gilt ein anderer Aufenthaltstitel.
Studierendenstatus vs. Beschäftigungsstatus
|
Weitere Informationen gibt es vom Doktorand*innenzentrum: Internationale Doktorand*innen.
Drittstaatsangehörige, die eine nicht-wissenschaftliche Stelle an der Universität Wien antreten, können
- eine Rot-Weiß-Rot-Karte,
- eine Blaue Karte EU oder
- sofern zutreffend, einen Aufenthaltstitel – Student*in in Verbindung mit einer Beschäftigungsbewilligung beantragen. Letztere wird ausschließlich von der Dienstleistungseinrichtung Personalwesen und Frauenförderung beantragt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Austrian Business Agency.
SCHRITT-FÜR-SCHRITT-ÜBERBLICK:
| 1 | Unterlagen vorbereiten Informieren Sie sich bei der ABA (Austrian Business Agency) über die geltenden Vorschriften. |
| 2 | Vor der Einreise: Visum beantragen Beantragen Sie ein Visum bei der österreichischen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland. Ein Arbeitsvisum (Visum zur Erwerbstätigkeit) ist nicht möglich. |
| 3 | Innerhalb von drei Werktagen nach der Ankunft: Anmeldung in Österreich Melden Sie sich und alle mitreisenden Familienangehörigen bei einer Meldeservicestelle an. Sie erhalten einen Meldezettel. |
| 4 | So bald wie möglich nach der Ankunft: Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung bei der MA 35 Reichen Sie alle für die Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Unterlagen bei der MA 35 in Wien ein. Für den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie die Arbeitgebererklärung der Universität Wien. Siehe auch Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen und Verfahren für mitreisende Familienangehörige. |
| 5 | Nach zwei Jahren: Umstieg Beantragen Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus mit uneingeschränktem Zugang zu allen Arbeitgeber*innen in Österreich oder eine Blaue Karte EU. |
Zusätzliche Unterstützung
Wenn Sie Dokumente oder weitere Unterstützung von Ihrer Fakultät benötigen, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Liaison Officers.
| Fakultät/Zentrum | Liaison Officer |
|---|---|
| Katholisch-Theologische Fakultät | Rudolf Kaisler |
| Evangelisch-Theologische Fakultät | Kerstin Fest |
| Rechtswissenschaftliche Fakultät | Suzan Topal-Gökceli |
| Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Statistik | Kathrin Dolmanitz |
| Fakultät für Informatik | Werner Schröttner |
| Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät | Herbert Kamleitner |
| Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät | Theresa Illes |
| Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft | Barbara Breunlich |
| Fakultät für Psychologie | Ute Springer |
| Fakultät für Sozialwissenschaften | Roman Pfefferle |
| Fakultät für Mathematik | Alan Hazivar |
| Fakultät für Physik | |
| Fakultät für Chemie | Brigitte Schwarz |
| Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie | Roman Schett |
| Fakultät für Lebenswissenschaften | Susanne Menschik-Zunzer |
| Zentrum für Translationswissenschaft | Barbara Berger-Kuklik |
| Zentrum für Sportwissenschaft | Martina Hochmeister-Postl |
| Zentrum für Molekularbiologie | Theresa Hügel |
| Zentrum für Lehrer*innenbildung | Margot Kapfer |
| Zentrum für Mikrobiologie und Umweltsystemwissenschaft |
| Übersicht über österreichische Aufenthaltstitel (PDF) | Übersicht über Aufenthaltstitel |
| Antragsformulare (BMI) | Offizielle Antragsformulare für Aufenthaltstitel |
| Unterstützung, Information und Orientierung für Neuzugezogene – StartWien | Kostenloses Begleitprogramm StartWien |
Wien bietet hervorragende kostenlose Beratungsangebote für neu zugezogene Personen. Für eine individuelle Beratung empfehlen wir Ihnen, einen Termin mit einer der Beratungsstellen zu vereinbaren.
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- Dokumente und Termine vor und nach der Einreise
- Erforderliche Anmeldungen und Einreiseregelungen
- Verlinkungen zu offiziellen Behörden
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