Einreise
Ein Umzug nach Österreich, um an der Universität Wien zu arbeiten, bringt einige wichtige Schritte mit sich – sowohl vor als auch nach Ihrer Ankunft. Welche Schritte erforderlich sind, hängt davon ab, ob Sie aus einem EU- oder EWR-Land bzw. der Schweiz oder aus einem Land außerhalb dieses Raums kommen.
Wählen Sie unten die für Sie zutreffende Kategorie aus, um direkt zu den relevanten Informationen für Ihre persönliche Situation zu gelangen.
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EU/EWR & Schweizer Staatsangehörige
Es ist kein Visum erforderlich. Melden Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von drei Werktagen nach Ihrer Ankunft an. Wenn Sie planen länger als drei Monate in Österreich zu bleiben, beantragen Sie innerhalb von vier Monaten eine Anmeldebescheinigung.
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Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-/EWR)
Sie benötigen ein Visum und/oder einen Aufenthaltstitel, um in Österreich zu leben und zu arbeiten.
Bitte beachten Sie:
- Die Universität Wien kann keine individuelle Rechtsberatung anbieten oder persönliche Dokumente prüfen. Offizielle Anlaufstellen finden Sie unter den kostenlosen Beratungsangeboten in Wien.
- Wenn Sie an einem Austauschprogramm (Erasmus+, Mobility) teilnehmen, wenden Sie sich bitte an das International Office, um weitere Informationen zu erhalten.
- Studierende finden nützliche Informationen im Guide für Studienbeginner*innen und können sich für weitere Unterstützung an das Studienservice und Lehrwesen wenden.