Beschäftigung
Auf einen Blick
Österreich bietet sichere und wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen im europäischen Vergleich. Als Mitarbeiter*in der Universität Wien profitieren Sie von einem verlässlichen rechtlichen Rahmen, einem transparenten Gehaltssystem sowie vielfältigen Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung. Diese Seite informiert Sie über die wichtigsten Rahmenbedingungen Ihrer Beschäftigung an der Universität Wien.
Work-Life Balance
Die Arbeitszeiten an der Universität Wien sind im Kollektivvertrag und in Betriebsvereinbarungen geregelt. Die reguläre Wochenarbeitszeit in Österreich beträgt 40 Stunden (acht Stunden pro Tag, Montag bis Freitag). Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf 25 Arbeitstage bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr sowie auf gesetzliche Feiertage. Der 24. und 31. Dezember sind für Universitätspersonal zusätzliche arbeitsfreie Tage mit voller Bezahlung.
Arbeitszeit (allgemeines und wissenschaftliches Universitätspersonal) — WIKI (Intranet)
- Allgemeines Universitätspersonal: Sie sind verpflichtet, Ihre Arbeitszeiten über das elektronische Zeiterfassungssystem SAP HRFI zu dokumentieren. Gleitzeit und Telearbeit (bis zu 10 Tage pro Monat) sind nach Absprache mit Ihrem*r Vorgesetzten und abhängig von Ihrem Vertrag und Ihrer Funktion möglich. HR & Finance Services — hrfi.univie.ac.at
- Wissenschaftliches Universitätspersonal: Es besteht keine Verpflichtung zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit, wodurch die flexible Gestaltung der Forschungsarbeit unterstützt wird.
Gehalt
Der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten regelt zentrale arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit, Entlohnung und weitere Beschäftigungsbedingungen. Er wird regelmäßig angepasst und weiterentwickelt.
Die Höhe Ihres Gehalts richtet sich nach Ihrer Funktion als wissenschaftliches oder allgemeines Universitätspersonal sowie nach der entsprechenden Gehaltsgruppe.
Ihr jährliches Bruttogehalt wird in 12 Monatsgehältern als Nettogehalt ausbezahlt. Je nach Art Ihres Arbeitsvertrags kommen zwei weitere Sonderzahlungen hinzu: das 13. und 14. Gehalt, bekannt als Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese Sonderzahlungen unterliegen einer begünstigten Besteuerung und werden von der Universität in vier Teilbeträgen ausbezahlt.
Weitere Informationen finden Sie unter Kollektivvertrag und Gehalt.
Die Gehaltsauszahlung erfolgt in der Regel zur Monatsmitte auf Ihr Bankkonto. Für die Auszahlung benötigen Sie ein österreichisches Bankkonto oder ein Konto im SEPA-Raum.
Informationen zur Eröffnung eines österreichischen Bankkontos finden Sie unter Wie eröffne ich ein Bankkonto in Österreich?.
Die Gehaltsabrechnung verstehen: Brutto vs. Netto
Ihr Bruttogehalt bezeichnet den Betrag vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der Ihnen tatsächlich auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Die entsprechenden Abzüge werden von Ihrer Arbeitgeberin automatisch berechnet und abgeführt:
- Sozialversicherungsbeiträge: Sie umfassen Beiträge zur Krankenversicherung (BVAEB), Unfallversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung.
- Lohnsteuer: Einkommensteuer, die nach einem progressiven Steuertarif berechnet wird.
- Arbeitskammer-Umlage (AK-Umlage): 0,5 % des Bruttoeinkommens und finanziert die gesetzliche Interessenvertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Weitere Informationen finden Sie unter Einkommen und Besteuerung in Österreich.
Wichtig für Forscher*innen: Zuzugsbegünstigung
Steuerlicher Vorteil für hochqualifizierte Forscher*innen, die nach Österreich ziehen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Zuzugsbegünstigung für Forscher*innen erfüllen, müssen Sie den entsprechenden Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit stellen. Wird diese Frist versäumt, besteht für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts kein Anspruch auf die Begünstigung. Weitere Informationen finden Sie unter Steuern und Gehälter (EURAXESS Austria) und Zuzugsbegünstigung.
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Gleichstellung, Diversität und Inklusion
Die Universität Wien steht für eine Kultur der Vielfalt und Wertschätzung in allen Bereichen des Lehrens, des Lernens und der Arbeit.
Erfahren Sie mehr über unser Engagement und unsere Unterstützungsangebote: Gleichstellung, Diversität und Inklusion.
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Interessenvertretung
An der Universität Wien vertreten zwei Betriebsräte jeweils das wissenschaftliche Universitätspersonal und das allgemeine Universitätspersonal. Sie verhandeln mit dem Rektorat verbindliche Betriebsvereinbarungen und tragen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen bei.
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Einreise
- Dokumente und Termine vor und nach der Einreise
- Erforderliche Anmeldungen und Einreiseregelungen
- Verlinkungen zu offiziellen Behörden
Uni Wien -
Leben in Österreich
- Gesundheitswesen
- Wohnen
- Familie
- Verkehr und Mobilität
- Sprache
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Arbeiten @ UniVie
- Willkommensveranstaltungen und Vernetzung
- Services @ UniVie
- Grundlagen der Beschäftigung
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